Blaulicht und Martinshorn


"Die Idioten von der Feuerwehr, müssen Sie so einen Krach machen ..." 

 

Leider haben wir dies schon all zu oft gehört !

 

Stellen Sie sich vor:
Sie liegen in Ihrem Bett und schlafen. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Getöse die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei. Sie werden wach. An was denken Sie?

 

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder
  • Die werden doch hoffentlich nicht zu uns kommen oder
  • Sind alle unsere Kinder von der Disco zu Hause oder eben 
  • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören?!

 

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

 

Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute

  • vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren
  • wie Sie um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen
  • wie Sie die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)

 

Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für sie einsatzbereit – dankt ihnen für ihr Verständnis.

 

 

Ein paar Tipps für das richtige Verhalten im Straßenverkehr haben wir hier für Sie:

 


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Richtiges Verhalten gegenüber Einsatzfahrzeugen
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Ein paar Tipps für das richtige Verhalten im Straßenverkehr haben wir hier für unsere Einsatzkräfte

 


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Anfahrt zum Feuerwehrhaus nach der Alarmierung
FUK Ausgabe August 2013, Leitfaden für die Ausbildung Verkehrssicherheit
Sonder- und Wegerechte FUK_Modul_PKW_web
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Sonderrechte mit privaten Pkw
Auszug aus dem Polizeispiegel März 2017
Sonderrechte mit privaten Pkw.png
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